Wer ist Verantwortlicher
An Ihrem Standort sind Sie der Verantwortliche, wir sind Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört zum Einsatz und wird mit der Bestellung unterschrieben, nicht später nachgereicht.
Ein Roboter, der mit Menschen spricht, berührt zwei Regelwerke: die Datenschutz-Grundverordnung und die KI-Verordnung der EU. Hier steht, was das bei uns in der Praxis bedeutet und was Sie vorbereiten müssen.
Die kurze Antwort
01 — Datenschutz
An Ihrem Standort sind Sie der Verantwortliche, wir sind Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört zum Einsatz und wird mit der Bestellung unterschrieben, nicht später nachgereicht.
Sprache wird in Text umgewandelt, damit der Roboter antworten kann. Was dabei gespeichert wird, wie lange und wer darauf zugreift, entscheiden Sie, und es steht im Auftragsverarbeitungsvertrag. Wollen Sie keine Speicherung, schalten wir sie ab und prüfen die Einstellung am Gerät selbst.
Der Roboter erkennt keine Gesichter, bewertet keine Emotionen und sortiert Menschen nicht nach Merkmalen. Diese Möglichkeit bauen wir auch dann nicht ein, wenn ein Kunde sie wünscht.
Die Sprachschicht läuft bei Anbietern in der EU. Die namentliche Liste der Auftragsverarbeiter und der Verarbeitungsorte bekommen Sie vor der Unterschrift, nicht auf Nachfrage danach.
Fragen zu Daten aus dem Standort gehen an den Verantwortlichen, also an den Inhaber der Fläche. Als Auftragsverarbeiter helfen wir ihm, innerhalb der Fristen der Verordnung zu antworten.
02 — KI-Verordnung
Ein Mensch muss wissen, dass er mit einer Maschine spricht. Der Roboter sagt es selbst, und der Hinweis am Gerät gehört zum Einsatz und ist kein Aufkleber, der später gedruckt wird.
Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung ist verboten, biometrische Kategorisierung von Menschen ebenfalls. Beides machen wir nicht, deshalb entsteht dieses Gespräch bei uns gar nicht.
Unsere Roboter informieren, führen und transportieren. Sie entscheiden nicht über Menschen, wählen kein Personal aus und beurteilen keinen Zugang zu Leistungen. Die Einstufung schreiben wir trotzdem für jeden Einsatz auf und nehmen sie nicht an.
Das Verhalten ist ein Graph aus Schritten, den ein Bediener zeichnet, und jeder Schritt hat eine klare Bedingung für den nächsten. Der Graph wird ausgedruckt und den Unterlagen beigelegt. Ein frei laufendes Sprachmodell kann das nicht liefern.
Personal, das mit dem Roboter arbeitet, muss wissen, was er kann und was nicht. Die Schulung bei der Übergabe gehört zum Einsatz und ist keine Zusatzleistung.
Was wir nicht behaupten
Dieser Text ist keine Rechtsberatung und wird auch nicht als solche verkauft. Hier stehen unsere Zusagen und die Dokumente, die Sie zum Einsatz bekommen. Ihre Juristin oder Ihr Jurist muss sich Ihren Standort und Ihren Fall trotzdem ansehen.
Der Roboter ergänzt Ihr Personal und ersetzt es nie. Das ist nicht nur ein Verkaufssatz: genau deshalb entscheidet der Roboter nicht über Menschen und fällt nicht in die Hochrisikoklasse.
Häufige Fragen
Das Formular steht am Ende dieser Seite. Schreiben Sie aus einer Rechtsabteilung, vermerken Sie das in der Nachricht: dann antworten wir mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Beschreibung des Verhaltensgraphen statt mit einer Präsentation.
Anfrage
Kauf oder Miete, Laden oder Messe. Zwei Sätze genügen — wir antworten in zwei Werktagen, per E-Mail, ohne Anruf.
Oder direktinfo@vandri-robotics.com