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Konformität

Ein Roboter, der mit Menschen spricht, berührt zwei Regelwerke: die Datenschutz-Grundverordnung und die KI-Verordnung der EU. Hier steht, was das bei uns in der Praxis bedeutet und was Sie vorbereiten müssen.

Die kurze Antwort

  • Der Besucher wird darüber informiert, dass er mit einer Maschine spricht.
  • Biometrie setzen wir nicht ein und bieten sie auch nicht als Option an.
  • Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachsynthese laufen bei Anbietern in der EU.
  • Das Verhalten des Roboters ist ein Graph aus Schritten, der sich ausdrucken und den Unterlagen beilegen lässt.

01 — Datenschutz

DSGVO im Einsatz

Wer ist Verantwortlicher

An Ihrem Standort sind Sie der Verantwortliche, wir sind Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeitungsvertrag gehört zum Einsatz und wird mit der Bestellung unterschrieben, nicht später nachgereicht.

Was im Gespräch verarbeitet wird

Sprache wird in Text umgewandelt, damit der Roboter antworten kann. Was dabei gespeichert wird, wie lange und wer darauf zugreift, entscheiden Sie, und es steht im Auftragsverarbeitungsvertrag. Wollen Sie keine Speicherung, schalten wir sie ab und prüfen die Einstellung am Gerät selbst.

Keine Biometrie

Der Roboter erkennt keine Gesichter, bewertet keine Emotionen und sortiert Menschen nicht nach Merkmalen. Diese Möglichkeit bauen wir auch dann nicht ein, wenn ein Kunde sie wünscht.

Wo die Daten laufen

Die Sprachschicht läuft bei Anbietern in der EU. Die namentliche Liste der Auftragsverarbeiter und der Verarbeitungsorte bekommen Sie vor der Unterschrift, nicht auf Nachfrage danach.

Rechte der Besucher

Fragen zu Daten aus dem Standort gehen an den Verantwortlichen, also an den Inhaber der Fläche. Als Auftragsverarbeiter helfen wir ihm, innerhalb der Fristen der Verordnung zu antworten.

02 — KI-Verordnung

Was die KI-Verordnung verlangt

Transparenz

Ein Mensch muss wissen, dass er mit einer Maschine spricht. Der Roboter sagt es selbst, und der Hinweis am Gerät gehört zum Einsatz und ist kein Aufkleber, der später gedruckt wird.

Verbotene Praktiken

Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in der Bildung ist verboten, biometrische Kategorisierung von Menschen ebenfalls. Beides machen wir nicht, deshalb entsteht dieses Gespräch bei uns gar nicht.

Risikoeinstufung

Unsere Roboter informieren, führen und transportieren. Sie entscheiden nicht über Menschen, wählen kein Personal aus und beurteilen keinen Zugang zu Leistungen. Die Einstufung schreiben wir trotzdem für jeden Einsatz auf und nehmen sie nicht an.

Vorab bekannter Ablauf

Das Verhalten ist ein Graph aus Schritten, den ein Bediener zeichnet, und jeder Schritt hat eine klare Bedingung für den nächsten. Der Graph wird ausgedruckt und den Unterlagen beigelegt. Ein frei laufendes Sprachmodell kann das nicht liefern.

KI-Kompetenz

Personal, das mit dem Roboter arbeitet, muss wissen, was er kann und was nicht. Die Schulung bei der Übergabe gehört zum Einsatz und ist keine Zusatzleistung.

Was wir nicht behaupten

Dieser Text ist keine Rechtsberatung und wird auch nicht als solche verkauft. Hier stehen unsere Zusagen und die Dokumente, die Sie zum Einsatz bekommen. Ihre Juristin oder Ihr Jurist muss sich Ihren Standort und Ihren Fall trotzdem ansehen.

Der Roboter ergänzt Ihr Personal und ersetzt es nie. Das ist nicht nur ein Verkaufssatz: genau deshalb entscheidet der Roboter nicht über Menschen und fällt nicht in die Hochrisikoklasse.

Vorab bekannter Ablauf

Häufige Fragen

Was die Rechtsabteilung fragt

Zeichnet der Roboter Besucher auf?
Der Roboter braucht Mikrofon und Kamera, um arbeiten zu können. Was gespeichert wird, wie lange und wer darauf zugreift, wird beim Einsatz festgelegt und im Auftragsverarbeitungsvertrag festgehalten. Wollen Sie keine Speicherung, schalten wir sie ab und prüfen die Einstellung am Gerät, nicht nur im Dokument.
Setzen Sie Gesichtserkennung ein?
Nein, auch nicht als Option. Der Roboter weiß nicht, wer vor ihm steht, und das lässt sich nicht per Einstellung aktivieren.
Wo wird die Stimme verarbeitet?
Spracherkennung, Sprachmodell und Sprachsynthese laufen bei Anbietern in der EU. Das ist die Bedingung, die Türen in Konzerne und in den öffentlichen Sektor öffnet, und der Grund, warum wir diese Schicht selbst gebaut haben.
Was muss ich als Auftraggeber vorbereiten?
Einen Eintrag im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, einen sichtbaren Hinweis für Besucher und eine Person, die Fragen zu Daten beantwortet. Vorlagen für alle drei bekommen Sie von uns.
Ist der Roboter ein Hochrisiko-KI-System?
Für die Aufgaben, die er bei uns übernimmt, nicht. Er informiert, führt und transportiert und entscheidet nicht über Menschen. Die Einstufung schreiben wir trotzdem für jeden Einsatz einzeln auf, weil sie vom Zweck abhängt und nicht vom Gerät.
Bekomme ich Konformitätsunterlagen für das Gerät?
Ja, vor der Übergabe. Ist ein Dokument für ein bestimmtes Modell noch in Arbeit, sagen wir das vorher und versprechen kein Datum, das wir nicht halten können.
Kann ich sehen, was der Roboter gemacht hat?
Ja. Die Konsole zeigt, wo er war, was er getan hat und wann. Das Protokoll dient dem Betrieb des Geräts, nicht der Beobachtung von Besuchern.
Wer haftet, wenn der Roboter etwas Falsches sagt?
Den Inhalt geben Sie frei, und das Verhalten ist vorab festgelegt, deshalb lässt sich die Quelle eines Fehlers immer zeigen. Was das Modell nicht selbst sagen darf, ist im Graphen gesperrt und nicht bloß in einer Anweisung erbeten.

Schicken Sie uns Ihre Fragen zur Konformität.

Das Formular steht am Ende dieser Seite. Schreiben Sie aus einer Rechtsabteilung, vermerken Sie das in der Nachricht: dann antworten wir mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Beschreibung des Verhaltensgraphen statt mit einer Präsentation.

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Anfrage

Sagen Sie uns, wo der Roboter stehen soll.

Kauf oder Miete, Laden oder Messe. Zwei Sätze genügen — wir antworten in zwei Werktagen, per E-Mail, ohne Anruf.

Oder direktinfo@vandri-robotics.com

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